Führerscheinklassen – Übersichtb_fuehrerschein




Führerscheinklassen

Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Fahrzeuge:
    • Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
    • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
    • ODER Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 t nicht übersteigt
  • Ausbildung: Auf unseren eigenen Fahrschulfahrzeugen

Klasse BE

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Voraussetzung: Besitz der Klasse B
  • Fahrzeuge:
    • Pkw und leichte Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
    • Anhänger bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt
  • Ausbildung: Auf unseren eigenen Fahrschulfahrzeugen

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Klasse: B (und optional BE)
  • Voraussetzung:
    • Anmeldung in einer Fahrschule frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag
    • Theorieprüfung frühestens 3 Monate, Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Nach bestandener Prüfung:
    • Fahrerlaubnis der Klasse B (und ggf. BE) als „Fahrerlaubnis auf Probe“
    • Gültig nur in Deutschland (Auslandsfahrten sind nicht erlaubt)

Wichtig: Die Begleitperson(en) müssen:

  • Mindestens 30 Jahre alt sein
  • Seit mindestens 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
  • Namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein

Motoräder:


Klassen Mindestalter Beschreibung
A1 16 Jahren Leichtkrafträder bis 125 cm³
A2 18 Jahren Krafträder bis 35 kW
A 24 Jahren Alle Krafträder (ohne Leistungsbeschränkung)
A80 21 Jahren Bezeichnung für Klasse A mit Schlüsselzahl 80

Hinweis zu A80:       Die Schlüsselzahl 80 ermöglicht Fahranfängern ab 21 Jahren eine eingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse A (entspricht A2 bis zum 24. Lebensjahr). Nach dem 24. Geburtstag entfällt die Beschränkung automatisch – ohne zusätzliche Prüfung.

B196: Krafträder bis 125 cm³ ohne Prüfung

B96, B196, B197 – Zusätzliche Hinweise zu den Sonderklassen

B96: Anhänger

  • Keine Prüfung – nur Schulung (7 Stunden)
  • Ideal für Wohnwagen-/Pferdeanhängerfahrer
  • Eintrag erfolgt in den Führerschein (Schlüsselzahl 96)

B196: Erweiterung Klasse B auf Krafträder bis 125 cm³

  • Nur innerhalb Deutschlands gültig
  • 4×90 Minuten Theorie + 5×90 Minuten Praxis
  • Keine theoretische oder praktische Prüfung
  • Keine Fahrstunden auf Bundesstraßen oder Autobahnen zwingend vorgeschrieben, wird aber empfohlen

B197

  • Erlaubt das Fahren von Schaltwagen, obwohl die Prüfung auf Automatik abgelegt wurde
  • Praktische Ausbildung auf Schaltwagen ist Pflicht (mind. 10 Fahrstunden + Testfahrt)
  • Vorteil: Mehr Flexibilität nach der Ausbildung