Führerscheinklassen – Übersicht
Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre
- Fahrzeuge:
- Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- ODER Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 t nicht übersteigt
- Ausbildung: Auf unseren eigenen Fahrschulfahrzeugen
Klasse BE
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzung: Besitz der Klasse B
- Fahrzeuge:
- Pkw und leichte Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- Anhänger bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt
- Ausbildung: Auf unseren eigenen Fahrschulfahrzeugen
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
- Mindestalter: 17 Jahre
- Klasse: B (und optional BE)
- Voraussetzung:
- Anmeldung in einer Fahrschule frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Theorieprüfung frühestens 3 Monate, Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
- Nach bestandener Prüfung:
- Fahrerlaubnis der Klasse B (und ggf. BE) als „Fahrerlaubnis auf Probe“
- Gültig nur in Deutschland (Auslandsfahrten sind nicht erlaubt)
Wichtig: Die Begleitperson(en) müssen:
- Mindestens 30 Jahre alt sein
- Seit mindestens 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
- Namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein
Motoräder:
| Klassen | Mindestalter | Beschreibung |
|---|---|---|
| A1 | 16 Jahren | Leichtkrafträder bis 125 cm³ |
| A2 | 18 Jahren | Krafträder bis 35 kW |
| A | 24 Jahren | Alle Krafträder (ohne Leistungsbeschränkung) |
| A80 | 21 Jahren | Bezeichnung für Klasse A mit Schlüsselzahl 80 |
Hinweis zu A80: Die Schlüsselzahl 80 ermöglicht Fahranfängern ab 21 Jahren eine eingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse A (entspricht A2 bis zum 24. Lebensjahr). Nach dem 24. Geburtstag entfällt die Beschränkung automatisch – ohne zusätzliche Prüfung.
B196: Krafträder bis 125 cm³ ohne Prüfung
B96, B196, B197 – Zusätzliche Hinweise zu den Sonderklassen
B96: Anhänger
- Keine Prüfung – nur Schulung (7 Stunden)
- Ideal für Wohnwagen-/Pferdeanhängerfahrer
- Eintrag erfolgt in den Führerschein (Schlüsselzahl 96)
B196: Erweiterung Klasse B auf Krafträder bis 125 cm³
- Nur innerhalb Deutschlands gültig
- 4×90 Minuten Theorie + 5×90 Minuten Praxis
- Keine theoretische oder praktische Prüfung
- Keine Fahrstunden auf Bundesstraßen oder Autobahnen zwingend vorgeschrieben, wird aber empfohlen
B197
- Erlaubt das Fahren von Schaltwagen, obwohl die Prüfung auf Automatik abgelegt wurde
- Praktische Ausbildung auf Schaltwagen ist Pflicht (mind. 10 Fahrstunden + Testfahrt)
- Vorteil: Mehr Flexibilität nach der Ausbildung
