Führerschein Klasse & Mindestalter
- 16 Jahre (Klasse A1) oder
- 17 Jahre (Begleitete Fahren ab 17) B-PKW
- 18 Jahre (Klasse A2 / B/ BE) oder
- 24 Jahre (Klasse A)
- B196 & B197
- Anhänger B96 und Klasse BE (3,5 t/ Gesamtzug 7t)
zu beachten ist:
Die Führerscheinausbildung kann bereits vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden, jedoch muss der Fahrerlaubnisbewerber zu der theoretischen sowie der praktischen Prüfung ein bestimmtes Alter erreicht haben:
Theorie:
Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Praxis:
Die praktische Führerscheinprüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden.
Führerscheinklasse A1
- Mindestalter 16 Jahre / Anmeldung ab 15 und Halb
- Leichtkrafträder
- kein Führerscheinvorbesitz erforderlich
- beinhaltet die Klasse M
- Führbare Motorräder mit:
einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW - mit der Fahrerlaubnisklasse A1, besitzen Sie gleichzeitig auch die Berechtigung folgende Fahrzeuge zu führen:
3-rädrige Kfz (Trikes): >50 ccm, v max > 45 km/h und max. 15 KW
4-rädrige Leicht-Kfz: v max. 45 km/h, max. 50 ccm.
Zwei Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis kann jeder Besitzer der Führerscheinklasse A1 seinen Führerschein auf
die Führerscheinklasse A2 erweitern. Nötig hierfür ist lediglich eine Praktische Prüfung. Sonderfahrten,
theoretischer Unterricht und eine theoretische Prüfung entfallen.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Der Führerschein ab 17 ist eine Sonderreglung in Deutschland, die es Jugendlichen ermöglicht bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist bis zum Vollenden des 18ten Lebensjahres mit einer Auflage verbunden, welche besagt, dass die Jugendlichen nur in Begleitung einer in der „Prüfungsbescheinigung“ eingetragenen Person ein Fahrzeug lenken dürfen. Diese Begleitperson muss bestimmte Auflagen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- länger als fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B
- nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Hat der Fahrerlaubnisbewerber seine Prüfung bestanden, bekommt er die sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Diese berechtigt zum Fahren mit Begleitperson in der gesamten Bundesrepublik. Da in der Bescheinigung kein Lichtbild vorhanden ist, muss zu jedem Zeitpunkt ein aktueller Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) mitgeführt werden.
Ab dem 18. Geburtstag kann der Inhaber die Prüfungsbescheinigung gegen einen gültigen EU-Führerschein eintauschen. Hierfür ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu kontaktieren.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse B fahren?
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen
- Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 750 kg dürfen mitgeführt werden oder Anhänger mit mehr als 750 kg, wenn die Kombination nicht 3,5 Tonnen überschreitet
- Es dürfen so viele Personen mitgenommen werden, wie in den Kraftfahrzeugpapieren angegeben sind, jedoch höchstens acht Personen plus Fahrzeugführer.
- Kraftfahrzeuge mit maximal 9 Sitzplätze.
Theoretische Ausbildung Führerschein Klasse B
Bevor der Fahrerlaubnisbewerber die theoretische Prüfung ablegen kann, hat er 14 theoretische Pflichtstunden zu absolvieren.( Die Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten ).
Grundstofftheme: 12 Themen
Klassenspezifische Themen: 2 Themen (Thema 13 & 14 )
insgesamt: 14 Themen
Wenn der Fahrschüler vor seiner Ausbildung bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis war, verkürzt sich die Anzahl an Grundstoffthemen auf insgesamt sechs Stück & Klassenspezifische Themen.
Alle Unterrichtsthemen sind unabhängig voneinander, sodass es egal ist, mit welchem Thema man in der theoretischen Ausbildung beginnt. Wichtig ist jedoch, Themen 13 & 14 einmal besucht werden muss.
Praktische Ausbildung Führerschein Klasse B
Im praktischen Teil der Führerscheinausbildung unterteilt man grundsätzlich in zwei verschiedene Arten der Fahrtstunden: Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Bei den Übungsfahrten gibt es keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Fahrstunden. Hierbei entscheidet der Fahrlehrer nach Fähigkeit und Fertigkeit der Fahschuler wie viele Stunden geübt werden muss.
Hauptbestandteil der praktischen Ausbildung sind die Sonderfahrten – dabei gibt es drei verschiedene Arten: Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nacht bzw. Dämmerungsfahrten. Die Anzahl ist genau festgelegt, so muss ein Schüler bevor er die praktische Prüfung ablegen kann, insgesamt 12 Sonderfahrten á jeweils 45 Minuten gemacht haben. Hierbei gibt es eine bestimmte Aufteilung:
Überlandfahrten: 5 Fahrstunde
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Nachtfahrten: 3 Fahrstunden
insgesamt: 12 Fahrstunden á jeweils 45 Minuten
Prüfungsvorbereitung für den Führerschein Klasse B
Nach Absolvierung der Sonderfahrten wird der Fahrschüler in der Prüfungswoche intensiv vorbereitet. Hierbei werden einige Prüfungs-Übungsfahrten absolviert, die den Fahrschüler perfekt auf die Prüfungssituation einstellen und ihm damit ohne Probleme zum Führerschein verhelfen sollen. Zu der Prüfungsvorbereitung gehört beispielsweise gezieltes Training der Grundfahraufgaben: Abfahrkontrolle, Rückwärts Einparken, Rückwärtsfahren, Parklücke quer, Vollbremsung und Wenden.
Führerscheinklasse A2
- Mindestalter 18 Jahre
- mittelschwere Krafträder
- kein Führerscheinvorbesitz erforderlich
- beinhaltet die Klasse A1 und M
- Führbare Motorräder mit:
einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW (47 PS)
einem Verhältnis „Leistung zu Leergewicht“ von nicht mehr als 0,2 kW pro kg
Zwei Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis kann jeder Besitzer der Führerscheinklasse A2 seinen Führerschein auf
die Führerscheinklasse A erweitern. Nötig hierfür ist lediglich eine Praktische Prüfung. Sonderfahrten,
theoretischer Unterricht und eine theoretische Prüfung entfallen.
Führerscheinklasse A
- Mindestalter 24 Jahre
- schwere Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Ab 24 Jahren kein Vorbesitz erforderlich
- beinhaltet Klasse A1, A2 und M
- baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Theoretische Ausbildung
Bevor der Fahrerlaubnisbewerber die theoretische Prüfung ablegen kann, hat er 16 theoretische Pflichtstunden zu absolvieren. Die Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten setzen sich wie folgt zusammen:
Grundstoffthemen: 12 Themen
Klassenspezifische Themen: 4 Themen
insgesamt: 16 Themen
Wenn der Fahrschüler vor seiner Ausbildung bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis war, verkürzt sich die Anzahl an Grundstoffthemen auf insgesamt sechs Stück & Klassenspezifische Themen.
Praktische Ausbildung
Im praktischen Teil der Führerscheinausbildung unterteilt man grundsätzlich in zwei verschiedene Arten der Fahrtstunden: Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Bei den Übungsfahrten gibt es keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Fahrstunden. Hierbei entscheidet der Fahrlehrer nach dem Fähigkeit & Fertigkeit der Fahrschuler wie viele Stunden geübt werden muss.
Hauptbestandteil der praktischen Ausbildung sind die Sonderfahrten – dabei gibt es drei verschiedene Arten: Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Bleuchtungsfahrten. Die Anzahl ist insgesamt 12 Sonderfahrten á jeweils 45 Minuten. Hierbei gibt es eine bestimmte Aufteilung:
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Nachtfahrten: 3 Fahrstunden
Prüfungsvorbereitung
Nach Absolvierung der Sonderfahrten würdest du in der Prüfungswoche intensiv vorbereitet. Hierbei werden einige Prüfungsübungsfahrten absolviert, die den dich perfekt auf die Prüfungssituation einstellen und ihm damit ohne Probleme zum Führerschein verhelfen sollen. Zu der Prüfungsvorbereitung gehört beispielsweise gezieltes Training der Grundfahraufgaben.
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, Stop and Go , Kreisfahrt, Slalom, Ausweichen, Abbremsen und Abfahrkontrolle.